§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr und Organe
§ 2 Vereinszweck
2. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
3. Der Verein dient der Volksbildung.
§ 3 Gemeinnützigkeit
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder, Mitgliedsbeiträge
§ 5 Mitgliederversammlung
Die RevisorInnen dürfen weder dem Vorstand angehören, noch dürfen sie Angestellte des Vereins sein.
5. Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
6. Die Mitgliederversammlung wird von einer gewählten Versammlungsleiterin geleitet. Gleichzeitig hierzu wird ein Protokollführer gewählt. Beschlüsse erfolgen mit der einfachen Mehrheit der von den anwesenden Mitgliedern abgegebenen Stimmen.
7. Satzungsänderungen einschließlich Änderungen des Vereinszwecks, die vorzeitige Auswahl des Vorstands und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit beschlossen werden, wenn die entsprechenden Anträge mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt gegeben worden sind.
8. Über jede Sitzung der Mitgliederversammlung ist ein Beschlussprotokoll anzufertigen, das von dem Protokollführer und von einem Mitglied des Vorstands zu unterzeichnen ist.
§ 6 Außerordentliche Mitgliederversammlung
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 8 Einkünfte des Vereins
§ 9 Der Vorstand
6. Der Vorstand kann Aufgaben der Geschäftsführung an eine oder mehrere Geschäfts-führerInnen delegieren.
7. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und legt diese der Mitgliederversammlung vor.
8. Die Mitglieder des Vorstandes können hinsichtlich ihres Privatvermögens nicht in Anspruch genommen werden.
§ 10 Kassenprüfung
§ 11 Protokolle
§ 12 Förderkreis
§ 13 Auflösung des Vereins, Liquidatoren
§ 14 Salvatorische Klausel
Diese Satzung wurde in der Gründungsversammlung des Vereins am 20.11. 2008 verabschiedet.